Anmerkungen und Berichtigungen.

Habent sua fata libelli: Das Wort des Maurus gilt auch von diesem Buche . Durch die Ungunst der Zeit wurde seine Drucklegung mehrmals unterbrochen. Sein Umfang mußte beschränkt werden, Indem die "Bilder aus dem kirchlichen Leben" wegfielen. Während der Drucklegung kamen mir zwei neue Quellen zu Gesicht, die ich versuchte, mit hinein zu verarbeiten. Leider war dies nicht überall mehr möglich, weshalb ich diese Anmerkungen und Berichtigungen anschließe.

1. S. 39, Zeile 29. 1 Drömt (Drömbt) = 1/2 Wifpel = 12 Scheffel

Das Drömt war zugleich ein Flächenmaß, nach der Aussaat ungefähr 4 Morgen. Brüggemann 1. Tl. S.257 ff. gibt eine Übersicht über die pom. Maße, Gewichte und Münzen.

Die wichtigsten sind folgende:

1. Landmaße

1 Hägerhufe = 60 Morgen
1 Lundhufe = 30 Morgen
1 Hakenhufe = 15 Morgen
1 Priesterhufe = 20 Morgen
1 Morgen = 300 pom. Quadratruten
1 Rute = 16 pom. Fuß
Zum Feldmessen gebrauchte man 1 Maßfeil = 10 Rufen

2. Holzmaße

1 Klafter ist 6 Fuß hoch, ebenso breit und 1 Klobe 3 Fuß lang

3. Scheffelmaße

1 Wifpel = 24 Scheffel = 2 Drömt
1 Scheffel = 4/4 oder 16 Metzen
1 Last = 79 Scheffel 2 Metzen Stettiner Maßes oder 72 Berliner Scheffel
1 Tonne = 2 1/2 Berliner Scheffel

4. Gewichte

1 Schiffspfund = 280 Pfund
1 Zentner = 110 Pfd. - 5 große Steine
1 großer Stein = 22 Pfd., 1 Pfd. = 32 Lot
1 Lot = 4 Quentin

5. Silber- und Goldgewichte

1 Mark 16 Lot, 1 Lot =4 Quentin
1 Mark = 8 Unzen, 1 Unze = 24 Grän

6. Maße für Getränke

1 Tonne Berlinisch = 96-100 Quart
1 Quart = 2 Nößel = 4 Nößel = 3 Pott (Topf)
1 Oxhoft = 180 Quart = 6 Anker
1 Anker = 30 Quart, 1 Eimer = 2 Anker

2. In dem Inventarienverzeichnis von 1648 stind alle Schulzen, Bauern, Halbhufner und Kossäten in den Amtsdörfern namentlich aufgeführt. Diese Namenliste ist bereits durch Staatsarchivdirektor Dr. Grotefend in den Monatsblättern 1920 Nr. 3 und 4 veröffentlicht worden.

3. Lebendig aufs Rad flechten S. 65. Nach einer Umfrage bin ich zu der Überzeugung gekommen, daß das Rädern örtlich verschieden gewesen ist. Der zu Rädernde wurde längs mit dem Rücken auf den Reifen eines großen Wagenrades gebunden und mit frischen Weidenruten oder Hanfstricken befestigt. Das Wappen von Molsheim (Elsaß) zeigt einen Geräderten mit 3 Verschnürungen. Auf der Richtstätte wurde mit dem Wagen so lange gefahren, bis die Glieder des Verurteilten zerbrochen waren. In anderen Gegenden schloß sich an diese Räderung der Abschreckungsvorgang: Man flocht den Geräderten dann aufs eigentliche Folterrad und stellte dies es auf einem Pfahl zur öffentlichen Schau ans. Der Radpfahl wurde senkrecht oder schräge aufgestellt. Redensarten: "Aufs Rad flechten", "lebendig aufs Rad flechten", "ich bin wie gerädert". Vergl. Steinhaufen, deutsche Kulturgeschichte und Beyler und Griner, Historische Skizzen.

4. Dr. Eilhard Lubinus S. 71 ist nicht aus Lübben gebürtig, wie man gewöhnlich annahm, sondern hieß eigentlich Lübben und ist am 23. März 1565 in Westerstade im Oldenburgischen geboren (Prof. Dr. Haas, die große Lubinsche Karte von Pommern S. 11).

5. Hexenbrand in Neustettin S. 88. Nach Bartholdy‘s Stolper Chronik S. 205 wurden in Neustettin 1585-92 "im ganzen an 250 Menschen" verbrannt. Nachprüfen kann ich diese Angabe nicht. Thümpel führt in seiner Neustettiner Chronik S. 378 von 1581-92 die Namen von 46 Hexen und 3 Zauberern auf.

6. S. 118. Die Inschrift der Barnimglocke.
Obere Zeile:
Barnimus IV. Junior Dei Gratia Dux Stettini Pomeraniae eius nominis XI. Phliippi I. Ducis Pomeraniae. Untere Zeile: Filius Me Fieri Fecit Rugenwald Anne MDXCVII.
Also etwa : Barnim der Jüngere, durch Gottes Gnade, Herzog von Pommern-Stettin, seines Namens der XI., der 4. Sohn Philipps I., Herzogs von Pommern, ließ mich erstehen zu Rügenwalde im Jahre 1579.