Von einer GFR-Arbeitsgemeinschaft zum eigenen Verein

von Sabine Born

 

Wie einige von Euch sicher wissen, fand am 22.1.94 die Mitgliederversammlung der GFR (Gilde der Fantasy-Rollenspieler) statt. Das allein mag noch nicht sonderlich wichtig erscheinen, wird es jedoch in dem Moment, in dem man weiß, daß auf dieser MV über das Weiterbestehen der AG LiveroIlenspiel entschieden werden sollte.

Einigen GFR-Mitgliedern erschien unser Tun als zu großes Risiko, speziell nachdem das Liverollenspiel durch die Medien in ein recht negatives Licht gerückt worden war. Ihr Alternativvorschlag war, daß wir einen selbständigen Verein gründen und künftig nur noch mit der GFR zusammenarbeiten sollten. Wir waren über diese Aussagen ziemlich enttäuscht, weil wir uns eigentlich von der GFR einen gewissen Rückhalt erhofft hatten statt eines Rückziehers. Trotzdem war uns klar, daß das nicht die Meinung aller GFR-Mitglieder war und daß noch lange nicht feststand, ob man sich wirklich endgültig gegen uns entscheiden würde. Deshalb beschlossen wir, die MV in jedem FalI abzuwarten, um dort für unsere Sache zu plädieren.

Wie schon oben erwähnt, fand diese MV am 22.l. statt. Dort wurde über alles mögliche geredet, und am Ende blieben noch ganze 15 Minuten, als man endlich zu uns kam. Da allen klar war. daß diese Zeit in keinem Fall ausreichend für eine vernünftige Debatte war, beschloß man, eine Entscheidung über die AG auf die nächste Gildenratssitzung zu vertagen, die vermutlich irgendwann zwischen März und Juni stattfindet. Als krönenden Abschluß bekamen wir jedoch noch die Auflage, bis zu diesem Termin keinerlei offizielle Tätigkeiten auszuführen. Die GFR hatte uns sozusagen für die nächsten Monate die Hände gebunden.

Das war der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen brachte. Wir steckten natürlich schon mitten in den Vorbereitungen für die nächsten Liverollenspiele. Es gab mündliche Absprachen für Burgen, Essen etc. Wir konnten es uns einfach nicht leisten, das alles platzen zu lassen. Daher haben wir auf unserer Orga-Versammlung am 24.l.94 folgenden Entschluß gefaßt:

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