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Sicherung
Zur langfristigen Sicherung der Autofreiheit stellt die Qualitätssicherung des Wohnumfeld- und Mobilitätsangebotes die wichtigste Vorraussetzung dar.
Dazu gehören die folgenden Aspekte:
Gutes Infrastrukturangebot
Gutes ÖPNV-Angebot
Übergeordnetes und siedlungsinternes Fahrradwegeangebot
Siedlungsinternes Fußwegenetz ohne Störung durch PKW-Verkehr
Öffentlich rechtliche Sicherung der Stellplatzreduzierung durch Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Straßenverkehrsrecht
Öffentlich rechtliche Sicherung durch einen städtbaulichen Vertrag zwischen Stadt Köln und Grundstückseigentümer / Investor
Privatrechtliche Sicherung in Kauf- und Mietverträgen als gegenseitige Vereinbarung mit Verpflichtung zur Autofreiheit
Verkehrsuntersuchungen mit Parkerhebung und Parkraumuntersuchung im Wohnumfeld
Bauliche Verhinderung illegaler Befahrung z.B. durch Zufahrtssperren
Bauliche Verhinderung illegalen Parkens im Siedlungsbereich z.B. durch Minimierung der Wegebreiten
Sicherung von Frei- und Grünflächen durch Begrünungs- und Möblierungselemente
Alternative Mobilitätsangebote z.B. Car-sharing
Mobilitätsdienstleistungen z.B. Servicestation, Fahrradreparatur und -verleih
Öffentlichkeitsarbeit
Gezielte Interessentensuche und -betreuung
Moderationsverfahren zur kooperativen Vorbereitung des Projektes zwischen allen Beteiligten
Einbindung des ASK, Arbeitskreis Autofreie Siedlung, in den Planungsprozeß
Kontinuierliche Bewohnerbeteiligung durch Bilden einer Siedlungsgemeinschaft
Umzug im Falle späteren Autobesitzes wie z.B. auch bei Familienzuwachs, Gartenwunsch, neuem Arbeitsplatz, Trennung ...
Wohnungstauschzentrale zur Vermittlung zwischen autogerechten und autofreien Wohnungsangeboten
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Nachrüstung
Sollte trotz der Maßnahmen zur Sicherung des autofreien Standortes und trotz der heute absehbaren Nachfrage nach entsprechendem Wohnraum zukünftig eine Nachrüstung von Stellplätzen für sinnvoll gehalten werden, so ergeben sich hierfür unterschiedliche Möglichkeiten.
Die Wettbewerbsauslobung für das EAW hat ein Konzept der zentralen Stellplatzversorgung vorgegeben, d.h. auch die konventionellen Siedlungsbereiche erhalten zentrale Parkierungsanlagen. Geplant ist für den gesamten nördlichen Bereich des Geländes ein Parkhaus mit 1000 Stellplätzen auf 7 Etagen.
Erfahrungsgemäß (Beispiel Stadthaus Köln-Deutz, Parkanlage Technologiepark Braunsfeld u.ä.) wird das Stellplatzangebot dieses zentralen Parkhauses nicht voll genutzt. Eventuelle Stellplatzleerstände oder aber eine vorgerüstete zusätzliche Parkebene können als Nachrüstungsangebot dienen.
Alternativ kann ein bestimmter Teil des Grundstückes der Autofreien Siedlung unbebaut bleiben und als Freifläche genutzt werden. Hier kann im Falle einer Nachrüstung entsprechender Parkraum geschaffen oder bei dauerhaftem Funktionieren der Autofreiheit eine spätere Bebauung ermöglicht werden.
Eine weitere Nachrüstungsmöglichkeit ergibt sich im Bereich des Servicepunktes. Die hier vorhandenen Stellplätze für Car-Sharing können im Falle einer Nachrüstung zur Parkpalette aufgestockt werden.
Vorgesehen werden im Falle der Autofreien Siedlung für die 350 Wohneinheiten 35 Stellplätze (Stellplatzschlüssel 0,1). Diese Stellplätze werden für Car-Sharing- und Besucherstellplätze vorgesehen und können im Falle einer Nachrüstung mit herangezogen werden.
An dieser Stelle ein Vergleich zur "auto-gerechten" Stellplatzversorgung: Besucher-Stellplätze werden üblicherweise von der öffentlichen Hand errichtet - im Falle der autofreien Siedlung erfüllt die Siedlungsgemeinschaft diese öffentliche Verpflichtung privat.
Auf Grund der guten ÖPNV-Anbindung läßt sich im Falle einer Nachrüstung die Zahl der notwendig nachzuweisenden Stellplätze nach jeweils geltender Bauordnung reduzieren (Heute: 75% statt 100%).
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