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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen von M. STAHL COMPUTER & PR

Verkauf und Lieferung (auch die im Internet unter WWW.BOH-ey.DE getätigten) erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Nebenabreden und Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn sie nicht ausdrücklich von uns zurückgewiesen werden. Lieferverträge werden erst durch schriftliche Bestätigung unserer Seite verbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.

1. Preisstellung und Lieferung

Es besteht keine Preisbindung durch die Firma M. STAHL COMPUTER & PR. Alle Angebote und Verkäufe verstehen sich freibleibend ab dem Geschäftssitz der Firma M. STAHL COMPUTER & PR.Die Preisangebote sind stets freibleibend, auch hinsichtlich der darin enthaltenen Preisangaben und werden in Euro angegeben. Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst durch Ihr Angebot und dessen Annahme durch uns zustande. Sie sind an eine erteilte Bestellung vier Wochen lang gebunden. Ihre Bestellung gilt durch Auftragsbestätigung, Rechnung und/oder Lieferung  in Verbindung mit unseren AGB als angenommen. Angaben in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Mailings, Anschreiben, Preislisten,  Abbildungen, Zeichnungen und dergleichen über die Beschaffenheit, das Aussehen, die Technik, die Ausstattung und die Leistung der von uns vertriebenen Waren sind keine zugesicherten Eigenschaften, es sei denn, sie werden ausdrücklich als solche bezeichnet. Die in Anzeigen oder auf unseren Internet-Seiten angegebenen Preise sind die am Tag der Drucklegung gültigen Preise (Korrektur von Druckfehlern vorbehalten).  Mit Erscheinen neuer Webseiten werden alle bisherigen Preise ungültig.Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich innerhalb Deutschlands Sollten sich die in den Preislisten angegebenen Preise erhöhen, sind wir ohne vorherige Rückfragen berechtigt, Lieferungen zu neuen Preisen vorzunehmen. Wir bemühen uns, die Preise für ein laufendes Jahr zu garantieren. Wir behalten uns jedoch Preiskorrekturen aufgrund von Kursschwankungen oder anderen wirtschaftlichen Entwicklungen nach oben oder unten vor und stellen die am Tage der  Auslieferung gültigen Preise in Rechnung. Maßgeblich sind die am Liefertag geltenden Preise. Offensichtliche Irrtümer, die uns beim Angebot, der  Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung unterlaufen, berechtigen uns zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Ware gilt in jedem Fall als ab Lager geliefert und reist auf Gefahr des Käufers ohne Verbindlichkeit des Verkäufers. Transportversicherungen werden nur im Auftrage und auf Kosten des Käufers abgeschlossen. Bei Lagerung lagert die Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers ohne Verbindlichkeit des Verkäufers. Bestellungen auf besonderen Kundenwunsch (keine Lagerware) oder Spezialanfertigungen verpflichten den Käufer zur Abnahme. Werbeaktivitäten werden gesondert in Rechnung gestellt, aber wie Ware und Dienstleistung verrechnet und gehandhabt! M. STAHL COMPUTER & PR behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktions- und Modelländerungen vorzunehmen, ohne dies anzukündigen! M.STAHL COMPUTER & PR ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
 

 

2. Lieferverzug

Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Käufer entsprechend § 326 Abs.1 BGB berechtigt und verpflichtet, dem Verkäufer eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Ansprüche auf Schadensersatz infolge verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen. Umstände der höheren Gewalt, welche eine fristgerechte Lieferung erschweren oder unmöglich machen, geben dem Verkäufer das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

3. Mängelrügen

Mängelrügen sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu erheben. Ist eine Rüge berechtigt, erfolgt nach unserer Wahl entweder Instandsetzung oder Umtausch. Sonstige Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen! Erstellte Logos und Werbung müssen bei der Übergabe geprüft werden; Kosten, welche durch falsch erstellte Logos und Werbung entstehen, werden nicht von der Firma M. STAHL COMPUTER & PR getragen! Rechnungen für Logos und Werbeaktivitäten werden nach Vereinbarung erstellt, ein Nachweis erfolgt nicht! 

4. Gewährleistung & Haftung und Haftung und Gewährleistungen bei Korrekturen

Gewährleistung: Wir gewährleisten,  dass unsere Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Gewährleistung beträgt  24 Monate ab Rechnungsdatum. Bei äußeren Beschädigungen, Siegelbrüchen oder Schäden durch falsche Anschlüsse erlischt die Gewährleistungspflicht der Firma M. STAHL COMPUTER & PR. Seriennummern, Hersteller-Etiketten oder andere Kennzeichnungen dürfen nicht verändert oder entfernt werden, da so eine Gewährleistungskontrolle unmöglich wird, können wir dann leider keine Garantieleistungen mehr übernehmen! Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an dem bemängelten Stück nichts geändert werden. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für Nachbesserungen und Ersatz besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung, und zwar bis zum Ablauf der für diese geltenden Gewährleistungsfrist! Gewährleistungsansprüche verjähren 1 Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Soweit wir eine Rüge anerkennen, übernehmen wir die Kosten der Nachbesserung durch uns. Frachtkosten und -risiken gehen zu Lasten des Kunden. Weitere Schäden, auch verlorene Daten, die durch von der Firma M. STAHL COMPUTER & PR gelieferte Ware entstehen, werden nicht ersetzt. Bei Selbstbausätzen oder Erweiterungselementen wird eine Garantie nur bei entsprechendem Sachkundenachweis übernommen. Von Gewährleistung ausgeschlossen sind Verbrauchsgegenstände wie Druckköpfe, Farbbänder oder Ähnliches sowie in Benutzung befindliche Verbrauchsträger wie Disketten, Streamerbänder sowie Software oder Ähnliches. Hier kann Austausch nur bei originalverschlossener Ware erbracht werden. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die durch falsche Verwendung, normale Abnutzung oder Zweckentfremdung des Produktes entstehen, sind ausgeschlossen. Bei Bestellung von Elektrogeräten kann schriftlich, gegen Aufpreis, eine Garantieverlängerung (max. 3 Jahre) vereinbart werden (seit 1.1.2002 unterliegen Gebrauchtgeräte einer Garantie von 12 Monaten! Vermittelte Gebrauchtgeräte / -teile unterliegen einer Übernahmegarantie von 7 Tagen, die Garantie wird dann vom Veräußerer des Gebrauchtgerätes übernommen. Gewährleistungsansprüche kann nur der Käufer geltend machen.

Haftung: M.STAHL COMPUTER & PR haftet nicht für Herstellergarantien. Wir haften nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Die Haftung von M. STAHL COMPUTER & PR für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf den Wert der jeweiligen Leistung. Für Schäden aus der Produkthaftung - Personen- und Sachschäden - ist die Haftung dahin gehend beschränkt, dass STAHL COMPUTER & PR ihre Ansprüche gegenüber dem Hersteller oder in der Handelskette vorgeschalteten Händler (auch bei Importen) an den Geschädigten abtritt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass möglichst keine Unrichtigkeiten im Text verbleiben. Verbleiben gleichwohl Mängel und sind diese nicht völlig unerheblich, so hat der Auftraggeber den Mangel unter möglichst genauer Beschreibung innerhalb von 14 Tagen zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Korrektur an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Einwendung, so gilt die Korrektur als genehmigt. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur beim Auftraggeber entstehen. Insgesamt haftet die Auftragnehmerin nur bis zur Höhe des für die Korrekturleistung in Rechnung gestellten Betrages. Der Auftragnehmer sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu.  Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung oder Übersendung der versandten korrigierten Texte.
 

5. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferung erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeit gegen uns getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Wird die von uns gelieferte Ware mit Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer seine Eigentumsrechte auch an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an den Verkäufer ab und bewahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Käufer darf gelieferte Ware  nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn seine Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat. Übereignungen und Verpfändungen der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. Ansonsten gilt bezüglich des Eigentumsvorbehalt das BGB. Quellmaterial (Foto-, Film-, Aufnahmen etc. bleiben Eigentum der Firma Stahl C&Pr, können aber gegen branchenübliche Preise erstanden werden!

6. Registrierungen und Internetinhalte

Registrierungen von Software (z. B. Shareware- oder Lizenz-Software) oder Hardware (z.B. FAX-Geräte) bei anderen Herstellern, Firmen bzw. Behörden müssen durch den Käufer vorgenommen werden. Diese gehen zu Lasten des Käufers. Wurde nicht ausdrücklich die Genehmigung zum Betrieb in der BRD zugesichert, so wird diese hiermit nicht zugesichert! M. STAHL COMPUTER & PR gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 96 % im Jahresmittel. Hiervon

ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von STAHL COMPUTER & PR liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

6.1  Bei der Verschaffung und / oder Pflege von Internet-Domains wird M. STAHL COMPUTER & PR im Verhältnis zwischen dem Kunden und DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. STAHL COMPUTER & PR hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. STAHL COMPUTER & PR übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und / oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden beruhen, stellt der Kunde STAHL COMPUTER & PR frei.

6.2 Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde STAHL COMPUTER & PR, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Network Solutions Inc.(NSI) sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

6.3  Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, erkennt der Kunde an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten gemäß der in Übersetzung anhängenden Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) geklärt werden sollen. Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahrens gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Kunde erkennt weiter an, dass die lizenzierten Registraten verpflichtet sind, gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP, die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, sofern nicht der Kunde nicht binnen 10 Tagen ab Zugang des Schiedsspruchs nachweist, dass er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der Zulässigkeit der Domain erhoben hat.

6.4  Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, ist während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es ist sicher gestellt, dass die ergehende Entscheidung für den Dritten in gleicher Weise wie für den Kunden bindend ist.

6.5. Der Kunde ist verpflichtet, auf seiner Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinaus gehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z. B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt STAHL COMPUTER & PR von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.

6.6  Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, die Inhalte der Internet-Seiten sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornografischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und / oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben. Für  jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 50.000,- (in Worten: fünfzigtausend Euro).

6.7 STAHL COMPUTER & PR ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Bei einem erkannten Verstoß ist STAHL COMPUTER & PR berechtigt, die entsprechende Internet-Seite zu sperren. STAHL COMPUTER & PR wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

6.8 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Datenangaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten

6.9 Der Kunde hat in seiner POP3-Box eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. STAHL COMPUTER & PR behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche  Nachrichten an den Absender zurückzusenden, wenn die in den jeweiligen Verträgen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung oder pornografische Inhalte enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").

6.10 Der Kunde verpflichtet sich, von STAHL COMPUTER & PR zum Zwecke des Zugang zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von STAHL COMPUTER & PR nutzen, haftet der Kunde gegenüber STAHL COMPUTER & PR auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web-Servern von STAHL COMPUTER & PR abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von STAHL COMPUTER & PR oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von STAHL COMPUTER & PR erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die  Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann, dies kann nicht zu Lasten von STAHL COMPUTER & PR gehen.

6.11 Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z. B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher  beanspruchen, vermieden wird. STAHL COMPUTER & PR ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. STAHL COMPUTER & PR wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. STAHL COMPUTER & PR ist berechtigt, alle Arbeiten und Speicherungen an andere Firmen im Auftrag des Kunden zu übergeben, ohne dies mitzuteilen.

6.12 Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, ist STAHL COMPUTER & PR berechtigt, die Seiten ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Der Kunde kann sich auf Wunsch für den laufenden und für die Folgemonate verpflichten, für den über das vertraglich vereinbarte Volumen (im Allgemeinen 2 GB) hinausgehenden Datentransfer zusätzlich den in dem jeweils gültigen Tarif ausgewiesenen Betrag (derzeit ca. € 40,- zzgl. MwSt. pro  angefangenem Gigabyte) zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei STAHL COMPUTER & PR abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben.

7. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Rechnungen sind nach vorhergehender Einigung per Barnachnahme, bar, per Vorkasse, Euroscheck-Nachnahme oder Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Behörden oder große Firmen können nach Vereinbarung auch auf Rechnung kaufen! Alle Preise sind Barpreise. Alle eingehenden Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten für Beitreibung oder Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind. Teillieferungen bzw. -leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag bei der Firma M. STAHL COMPUTER & PR oder auf deren Konto eingegangen ist. Gleiches gilt bei der Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere Ankündigung. In diesem Fall wird der gesamte Betrag sofort fällig. Gleiches gilt, wenn die Kreditwürdigkeit des Kundens in Frage steht! Hält der Verkäufer weiter am Vertrag fest, ist er berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Dem Verkäufer steht das Recht zu, dem in Verzug befindlichen Käufer von weiteren Belieferungen auszuschließen, auch wenn weitere Lieferverträge geschlossen wurden. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma M. STAHL COMPUTER & PR dazu berechtigt, Zinsen zu berechnen.  Die Höhe berechnet sich wie folgt: pro Monat Zahlungverzug 1% Zinsen auf die Forderung am 1. des Monats. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibung-, Inkasso-; etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Firma M. STAHL COMPUTER & PR ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten bzw. ein Inkassounternehmen mit der Forderung zu beauftragen.

8. Copyright

Die Nutzung der durch STAHL COMPUTER & PR erstellten Werbeprodukten darf nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-,  Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Dafür haftet der Kunde! Werbelogos werden vom Auftraggeber gestellt und unterliegen seinen Rechten. Logos werden im Auftrag hergestellt, das Copyright muss beim Kunden liegen. Dass das Copyright beim Kunden liegt, versichert der Kunde bei und mit der Auftragserteilung! Warenzeichen werden durch uns im Namen des Kunden vervielfätigt. Der Kunde haftet!

9. Sonstiges

Vertragspartnern der Firma M. STAHL COMPUTER & PR kann bis zum schriftlichen Widerruf Werbung (auch per FAX) zugestellt werden. Ihre personengebundenen Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Die Löschung der Adresse bedarf der schriftlichen Mitteilung. Mit dem Namen der Kunden kann ebenfalls bis auf Widerruf geworben werden. Die Korrekturen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt; für evtuell daraus resultierende Schäden wird nicht gehaftet! Für Schäden, die durch unsere PR-Sportgeräte entstehen, haften wir nicht. Werbemaßnahmen, die durch die Firma M. STAHL COMPUTER & PR durchgeführt werden, werden immer auf die Gefahr und Gewährleistung des Auftraggebers durchgeführt. Nicht freigemachte Rücksendungen werden von uns nicht angenommen und gehen automatisch an den Absender zurück.Rechte an Logos und Bildern, die von der Firma M. STAHL COMPUTER & PR entworfen und erstellt worden sind, liegen bei der M. STAHL COMPUTER & PR. Vervielfältigung von durch STAHL COMPUTER & PR erstellten Zeichnungen, Aufklebern etc. ist nicht gestattet. Erst anders lautende Verträge können das Copyright übertragen! 

10. Firmensitz

Der Firmensitz für M. STAHL COMPUTER & PR und www.BOH-ey.DE ist SANDBERGSTR. 25, 51143 KÖLN

11. Erfüllungsort

Als Gerichtsstand wird der Sitz der Firma M. STAHL COMPUTER & PR vereinbart. Im Falle der Abtretung der Forderung durch M. STAHL COMPUTER & PR hat auch der Zessionar das Wahlrecht des Gerichtsstandes.Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

 

Kölnden 1.1.1994 (erg. INTERNET 1998 und 1999 um Internetgeschäfte unter www.BOH-ey.DE ; aktualisiert in Bezug auf die Euroumstellung 2002 M. STAHL COMPUTER & PR :

 

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         Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) in Hamburg
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