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Unsere Zielgruppe
Die Lebenshilfe Rodenkirchen stellt erwachsenen
Menschen mit einer geistigen Behinderung Wohn-
raum zur Verfügung, wenn folgende Vorraussetzungen
erfüllt werden:
- Die Bewerber sind auf Grund ihrer geistigen
Behinderung auf Hilfestellung durch geschulte
Mitarbeiter der Einrichtung angewiesen.
- Sie sind weitgehend in der Lage, die Regeln des
Zusammenlebens in den Einrichtungen anzunehmen
und zu berücksichtigen.
- Sie sind in einer Werkstatt für Behinderte oder auf
dem freien Arbeitsmarkt beschäftigt.
- Sie wohnen bereits in einer Einrichtung der Lebens-
hilfe Rodenkirchen, als sie Werkstattpensionäre wur-
den oder aus einer Werkstatt bzw. dem freien
Arbeitsmarkt ausgegliedert wurden.
- Sie besuchen eine Tagesförderstätte.
- Sie sind weder Allkohol- noch Drogenabhängig.
Die Einrichtungen der Lebenshilfe Rodenkirchen wollen
allen Bewohnern einen Lebensraum in ihrer gewohn-
ten Umgebung gewährleisten. Nur wenn es aus medizi-
nischer Sicht nicht mehr vertreten werden kann, wird
über sinnvolle Alternativen (z.B. eine Verlegung in ein
Pflegewohnheim) nachgedacht. |
Die Altersstruktur der Bewohner reicht zur Zeit von
19 bis 64 Jahren. Die meisten Bewohner kommen
direkt aus dem Elternhaus in die Wohnstätten.
Manche Bewohner benötigen eine gewisse Zeit, sich in
der neuen Gemeinschaft einzuleben und sich an einen
anderen Tagesablauf zu gewöhnen. Es können auch
Irritationen bei der Orientierung auftreten.
Menschen mit einer geistgen Behinderung brauchen
feste Strukturen. Davon sind einige im Alltag verankert
(z.B. Wecken, Erledigen der Morgentoilette,
Essenszeiten), andere müssen einzelne Bewohnern
individuell gemäß des Entwicklungsstandes und der
bisherigen Lebenssituation angepasst werden.
Im Umgang mit geistig behinderten Menschen, bei der
Bewertung ihrer Handlung, bei der Einschätzung
ihres Urteilsvermögens, kurz bei allen Erwartungen im
Hinblick auf ein Verhalten, welches der gesellschaftli-
chen Norm entspricht, muss der betreffende Mensch als
Maßstab dienen. Erwartet werden darf nur, was dem
individuellen Entwicklungsstand entspricht.
Nicht nur Eltern, sondern auch andere Verwandte küm-
mern sich hauptverantwortlich um die Interessen ihrer
geistig behinderten Familienmitglieder.
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