Genanalysen und genetische Marker

In der Gerichtsmedizin werden DNS-Sonden (= ein einstrangiges DNS-Stück) zur Bestimmung der Identität einer Person eingesetzt.

Die
Desoxiribunucleinsäure einer einzigen Zelle genügt, um sie einem ganz bestimmten Menschen zuordnen zu können. Diese Methode der Genanalyse wird mit großem Erfolg eingesetzt, da die zur Analyse notwendige Menge DNS aus kleinsten Mengen Blut, Spermien oder Gewebe gewonnen werden kann und eine eindeutige Identifizierung von Personen ermöglicht.
Mit Hilfe verschiedener Untersuchungsmethoden wird die von Mensch zu Mensch unterschiedliche DNS- Struktur analysiert, so daß ein charakteristisches Bandenmuster entsteht, welches die eindeutige Identifizierung von Personen ermöglicht.
Diese Identifikationsmöglichkeit, wie bei einem Fingerabdruck, hat zu dem Namen "Genetischer Fingerabdruck" geführt.
Siehe auch Universität München-Rechtsmedizin
, und Genetischer Fingerabdruck von Kaspar Hauser