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07/2005
Oberlandesgericht Koblenz: Auch bei Ehebruch
Unterhaltsanspruch
Eine
Frau verliert auch bei einem "Ehebruch" nicht
zwangsläufig Ihren Unterhaltsanspruch gegen ihren Mann.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz
um Unterhalt nach Trennung hervor. Dies gelte jedenfalls,
wenn die treulose Ehepartnerin die Betreuung eines gemeinsamen
Kindes übernommen habe und zu erwarten sei, dass die
Betreuung des Kindes bei Berufstätigkeit der Mutter
erschwert werde. Dem Wohl des Kindes komme in diesen Fällen
der Vorrang zu, betonten die Richter (Az.: 7 UF 562/04).
Das Gericht verpflichtete
mit seiner Entscheidung einen Ehemann, weiterhin für
seine getrennt lebende Ehefrau Unterhalt zu zahlen. Aus
der Ehe war ein gemeinsames Kind hervorgegangen. Nach der
Trennung von ihrem Mann wurde die Frau außerdem Mutter
eines nichtehelichen Kindes. Der Mann war der Auffassung,
die Frau habe ihren Anspruch auf Unterhalt wegen "des
Ausbruchs aus der Ehe" verwirkt.
Dem folgte das
Oberlandesgericht nicht. Vielmehr meinten die Richter, dass
im Interesse des Wohles des Kindes trotz des Verhaltens
der Ehefrau die Wahrnehmung der Elternverantwortung gesichert
bleiben solle. Dazu zähle, dass die Frau nicht zu einer
Erwerbstätigkeit gezwungen werde, wenn sie dadurch
das Kind nicht mehr in dem erforderlichen Maße betreuen
könne.
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