zurück
 

Archiv

07/2005

 

Oberlandesgericht Koblenz: Auch bei Ehebruch Unterhaltsanspruch


Eine Frau verliert auch bei einem "Ehebruch" nicht zwangsläufig Ihren Unterhaltsanspruch gegen ihren Mann. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz um Unterhalt nach Trennung hervor. Dies gelte jedenfalls, wenn die treulose Ehepartnerin die Betreuung eines gemeinsamen Kindes übernommen habe und zu erwarten sei, dass die Betreuung des Kindes bei Berufstätigkeit der Mutter erschwert werde. Dem Wohl des Kindes komme in diesen Fällen der Vorrang zu, betonten die Richter (Az.: 7 UF 562/04).

Das Gericht verpflichtete mit seiner Entscheidung einen Ehemann, weiterhin für seine getrennt lebende Ehefrau Unterhalt zu zahlen. Aus der Ehe war ein gemeinsames Kind hervorgegangen. Nach der Trennung von ihrem Mann wurde die Frau außerdem Mutter eines nichtehelichen Kindes. Der Mann war der Auffassung, die Frau habe ihren Anspruch auf Unterhalt wegen "des Ausbruchs aus der Ehe" verwirkt.

Dem folgte das Oberlandesgericht nicht. Vielmehr meinten die Richter, dass im Interesse des Wohles des Kindes trotz des Verhaltens der Ehefrau die Wahrnehmung der Elternverantwortung gesichert bleiben solle. Dazu zähle, dass die Frau nicht zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen werde, wenn sie dadurch das Kind nicht mehr in dem erforderlichen Maße betreuen könne.

 

Seitenanfang |zurück

Email schicken