Bestehendes Planungsrecht

"Im geltenden Flächennutzungsplan (FNP) ist das Wettbewerbsgebiet * zum größten Teil entsprechend der noch bestehenden Widmung als Fläche für Bahnanlagen, im übrigen als Besonderes Wohngebiet (WB) dargestellt.
Im Zusammenhang mit der von der DB zu veranlassenden Entlassung des Betriebsgeländes aus der bisherigen Zweckbestimmung muß der Flächennutzungsplan noch im Hinblick auf die künftig  beabsichtigte Art der Nutzung hin geändert werden. Aus dem Flächennutzungsplan sind dann in einer geeigneten Art der verbindlichen Bauleitplanung die entsprechenden Planfestsetzubgen zu entwickeln."

Zitat: Dokumentation Städtbaulicher Realisierungswettbewerb Ehemaliges Eisenbahnausbesserungswerk in Köln-Nippes inkl. Modellprojekt Autofreies Stadtquartier
(Herausgeber: Stadt Köln)

*Gebiet des Eisenbahnausbesserungswerkes (EAW)



Rahmenplan

Auf dem Gelände des EAW in Köln-Nippes soll die erste autofreie Siedlung in der Stadt Köln entstehen.
Das Gesamtgelände von ca.19 ha soll laut Rahmenplan aus dem Jahr 1997 zu ca. 35% dem Wohnen, ca. 20% öffentlichen Grünanlagen, ca. 20% Gewerbenutzungen, ca. je 10,5 % Misch- bzw. Bahnnutzungen und 4% Büronutzungen zugeführt werden.
Teile der ehemaligen Wagenrichthalle sowie die "Kantine" (denkmalgeschützt, heute: Diskothek und Veranstaltungshalle) sollen erhalten und umgebaut werden. An die ursprüngliche Absicht der Stadt, dort den Zwischennutzern des Geländes eine langfristige Ansiedlung zu ermöglichen, fühlt sich die Grundstückseigentümerin nicht gebunden.
Die im Südwesten des Geländes gelegenen Gebäude der Bahn werden mittelfristig weiter genutzt.
So gibt die vorhandene Bebauung im Prinzip die rechts aufgeführten künftigen Nutzungsbereiche vor:

Nutzungsbereiche

Norden Büro-, Gewerbe-, Mischnutzung
Nordwesten Gewerbe
Mitte Bürgerpark Nippes
Osten Wohnen (Autofreie Siedlung)
Südwesten Verwaltung
Süden Wohnen