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EDV-Recht
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Für
die Juristen ist das EDV-/ Computerrechtrecht ein recht neues
Themengebiet, hält man sich vor Augen, dass man überwiegend
mit den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches, das im Jahr
1900 eingeführt wurde, zu arbeiten hat.
Das Spektrum ist breit:
Rechtsfragen im Bereich des Internets, etwa die Frage nach einem
wirksamen Vertragsschluss, Urheberrechtsfragen bei der Homepage,
Haftung für Links und die berühmt-berüchtigten
"Dialer" spielen immer wieder eine Rolle.
Daneben
ist regelmäßig die Frage nach der Gewährleistung
bei dem Kauf von Hard- und Software des privaten Nutzers und
von gewerblichen Kunden zu klären. Hier ist zu unterscheiden
zwischen dem Erwerb von Standard-Software, der grundsätzlich
das Kaufvertragsrecht zu Grunde liegt und der sogenannten Individual-Software,
massgeschneiderte Progamme, für die das Recht des Werkvertrages
anzuwenden ist.
Bei
dem Erwerb von Hard- und Software von einem Lieferanten stellt
sich oft die Frage nach der Rechtsnatur des Vertrages. Denn
bei diesem Rechtsgeschäft liegen regelmäßig
verschiedene Vertragstypen zu grunde. Im gewerblichen Bereich
sind oftmals auch die Vorschriften über das Leasing zu
beachten.
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