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• Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentum ist zwar nicht in aller Munde, seine Bedeutung wächst aber. Dies liegt einerseits an der Preisentwicklung für den Erwerb von Einfamilienhäusern in Ballungsgebieten, andererseits an den Entwicklungen der Mietzinsen für Wohnraum. Mieter können dem durch den Erwerb von Wohnungseigentum entgegen gehen.

Bei Gemeinschaften überhaupt und Wohnungs-eigentumsgemeinschaften an sich erwachsen selbstverständlich auch Schwierigkeiten aus dem Zusammenleben mehrer Menschen. Die rechtlichen Problemstellungen sind vielseitig, zu nennen sind z.B.:

- Begründung der Eigentumsverhältnisse: Sondereigentum, Miteigentum, Sondernutzungsrecht, Inhalt der Teilungserklärung

- Rechte und Pflichten des Wohnungeigentümers: Besitzrechte, Instandhaltung, Gebrauchsregelungen

- Verwaltung des Wohnungseigentums: Wohnungseigentümerversammlung, Beschlüsse und deren Anfechtung, Wirtschaftsplan, Rechnungslegung

 

 


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