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Verkehrsrecht
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Das
Verkehrsrecht betrifft in erster Linie die Abwicklung eines
Unfalles im Straßenverkehr. Geschädigte, die durch
einen Anwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig
einen höheren Schadensersatz als Geschädigte, die
die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Auseinandersetzung
mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, zum Beispiel bei
der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen und zur
Abwicklung des Sachschadens (Abrechnung auf Reparaturkosten-
oder Totalschadenbasis / Nutzungsausfall / Mietwagenkosten /
Einschaltung eines Sachverständigen e.t.c.) steht im Vordergrund.
Bei
einem Unfall sind Sie auf sich allein gestellt. Damit Sie Ihrem
Recht später nicht hinterherlaufen müssen, empfehle
ich Ihnen, sich bei einem Unfall wie folgt zu verhalten:
1. Unfallstelle absichern, sofort (und immer!) die Polizei verständigen
2. Bewahren Sie kühlen Kopf! Lassen Sie sich nicht vom
Unfallgegner einschüchtern und geben Sie keine spontanen
Schuldanerkenntnisse ab.
3. Verändern Sie nichts, bevor die Polizei am Unfallort
ist. Wird doch etwas bewegt, fertigen Sie eine Skizze an oder
fotografieren Sie.
4. Notieren Sie den Namen des Fahrers, des Halters, das amtliche
Kennzeichen und die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners.
Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei und korrigieren
Sie eventuelle Unstimmigkeiten.
5. Lassen Sie sich vor Ort nicht beeinflussen. Nehmen Sie keine
„kostenlosen“ Angebote von unseriösen Unfallhelfern
(Abschleppunternehmen, Werkstätten) an, mit denen die Abtretung
Ihrer Ansprüche verbunden ist.
6. Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf
der Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Gegners
verbunden werden oder diese mit Ihnen Kontakt aufnimmt, lassen
Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen. Treffen Sie keine
Vereinbarungen über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung
eines Gutachters etc. Die Versicherung des Gegners verspricht
nur auf den ersten Anschein schnelle Hilfe. Letztendlich ist
sie lediglich daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich
zu zahlen.
Selbst bei einem einfachen
Unfall ist die Rechtslage oft kompliziert. Dies betrifft insbesondere
zahlreiche Schadenspositionen, die der Laie nicht kennt. Oder
hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem unverschuldeten
Unfall mit Personenschaden zum Beispiel Haushaltsführungskosten
zustehen? Aus Gründen der Waffengleichheit empfiehlt es
sich daher, einen Anwalt einzuschalten, der Ihre Interessen
gegenüber den erfahrenen Sachbearbeitern der Versicherungen
vertritt.
Zu den Kosten: Hat allein
der Gegner den Unfall verursacht, so ist die gegnerische Haftpflichtversicherung
dazu verpflichtet, die Gebühren des Anwaltes im Rahmen
der Schadensverfolgung zu übernehmen.
Im Rahmes des Verkehrsrechtes
sind regelmäßig Berührungspunkte zum strafrechtlichen
Bereich gegeben, z. B. bei einer Trunkenheitsfahrt, einer Unfallflucht
oder der Vorwurf eines gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr,
der Nötigung oder der (fahrlässigen) Körperverletzung.
Daneben spielt das Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
eine Rolle: die "rote Ampel", Verfahren wegen überhöhter
Geschwindigkeit, Missachtung der Vorfahrt, Parkverstösse
u.s.w. sowie die Frage nach dem Entzug / der Wiedererlangung
der Fahrerlaubnis.
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